POL-KN: (Radolfzell, Lkr. Konstanz) Polizei zieht betrunkenen E-Scooterfahrer aus dem Verkehr (10.03.2025)
Radolfzell (ots)
Beamte des Polizeireviers Radolfzell haben am Montagmorgen einen betrunkenen E-Scooterfahrer aus dem Verkehr gezogen. Gegen 9 Uhr fiel ihnen auf der Bodenseestraße ein Mann auf einem E-Scooter auf. Nachdem dieser nach Erblicken der Streife von seinem Fahrzeug stieg, den Motor ausmachte und begann den Roller zu schieben, führten die Polizisten am Ortseingang von Böhringen schließlich eine Kontrolle durch. Dabei stellten sie fest, dass der 36-Jährige auffallend stark nach Alkohol roch. Ein Test ergab daraufhin ein Ergebnis von über zwei Promille, was schließlich eine Blutentnahme zur Folge hatte.
Den Scooterfahrer erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt. Zudem erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin:
Bzgl. Alkohol gelten bei E-Scootern dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
Zudem gilt absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!
Und Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter natürlich ebenfalls tabu!
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Katrin Rosenthal
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