POL-KN: (Singen, Lkr. Konstanz) 17-Jähriger mit knapp zwei Promille mit dem Fahrrad vor Polizeiauto gestürzt (23.04.202)
Singen (ots)
Ein stark betrunkener Jugendlicher ist in der Nacht auf Mittwoch mit dem Fahrrad unterwegs gewesen und vor ein Polizeiauto gestürzt. Gegen 03.30 Uhr waren Beamte des Reviers Singen auf der Fittingstraße unterwegs, als ihnen ein Radfahrer auffiel, der ohne Licht unterwegs war. Kurz vor dem Kreisverkehr zur Georg-Fischer-Straße verlor der junge Mann die Kontrolle über sein Rad und stürzte vor dem Streifenwagen. Nachdem es ihm in der Folge sichtlich Probleme bereitete wieder aufzusteigen, kontrollierten die Polizisten den Fahrradfahrer. Bereits bei der ersten Ansprache stellten sie deutliche Anzeichen für Alkoholkonsum bei dem 17-Jährigen fest. Ein Test ergab schließlich einen Wert von knapp zwei Promille. Ehe die Beamten den stark betrunkenen Jugendlichen nach Hause brachten und dort seiner Mutter übergaben, musste er noch eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Der 17-Jährige muss sich in einem Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt verantworten.
Radfahrerinnen oder Radfahrer, die mit 1,6 Promille und mehr (sog. absolute Fahruntüchtigkeit) auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen ebenfalls eine Trunkenheitsfahrt. Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen.
Gleiches gilt für Radfahrende die 0,3 Promille-Grenze (sog. relative Fahruntüchtigkeit), wenn ab diesem Wert alkoholbedingte Ausfallserscheinungen vorhanden sind und/oder ein Verkehrsunfall verursacht wurde.
Zudem wird die Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt Außerdem ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte die Radfahrerin oder der Radfahrer bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis!
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Katrin Rosenthal
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