POL-LB: Verkehrsunfälle in Remseck am Neckar und Böblingen, Diebstahl aus Kraftfahrzeug in Ludwigsburg
Ludwigsburg (ots)
Gemarkung Remseck am Neckar: Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen und zwei leicht verletzten Personen
Am Samstagnachmittag gegen 16:30 Uhr befuhr die 49-jährige Fahrerin eines Audi die Landesstraße 1140 in Richtung Remseck am Neckar. Bei dem Versuch, nach links auf die Kreisstraße 1666 in Richtung Hochberg abzubiegen, kollidierte sie mit dem entgegenkommenden BMW eines 33-Jährigen. Der BMW wurde durch den Aufprall nach rechts abgewiesen und prallte gegen einen an der Einmündung wartenden VW eines 30-Jährigen. Der BMW und der Audi waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Fahrer des BMW sowie dessen 30-jährige Beifahrerin wurden durch den Unfall leicht verletzt und wurden zur weiteren Behandlung durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 40.000 Euro.
Böblingen: Vorfahrtsmissachtung
Zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in Höhe von 7.000 Euro kam es am Samstagvormittag gegen 10:00 Uhr an der Einmündung Waldburgstraße/Zeppelinstraße. Die 77 Jahre alte Fahrerin eines VW wollte von der Zeppelinstraße nach links in die Waldburgstraße einbiegen. Hierbei missachtete sie die Vorfahrt eines ebenfalls 77-jährigen Fahrers eines BMW und es kam zum Unfall. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand
Ludwigsburg-Poppenweiler: Diebstahl aus Kraftfahrzeug
Bislang unbekannte Täter hebelten zunächst das Schloss an der Hecktüre eines in der Nordstraße geparkten Daimler Sprinter auf. Anschließend entwendeten sie zwei Koffer, in welchen sich Ersatzteile für Öl- und Gasheizungen befanden. Vermutlich wurden die Täter bei ihrer Tatausführung gestört, da ein weiterer Ersatzteilekoffer auf dem dortigen Parkstreifen abgestellt wurde sowie wertvolle Werkzeuge aus dem Fahrzeuginneren nicht entwendet wurden. Der Wert des Diebesguts beläuft sich auf ca. 2.500 Euro. Der Tatzeitraum kann auf die Zeit zwischen Freitagabend 20:30 Uhr und Samstagmorgen 08:45 Uhr eingegrenzt werden.
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