POL-LB: Korrektur zur Meldung von heute, 11:08 Uhr: Vaihingen/Enz - Jugendliche bieten Schreckschusswaffe zum Kauf an
Ludwigsburg (ots)
In der o.a. Meldung hat sich ein Fehler eingeschlichen. Für den bloßen Besitz ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der kleine Waffenschein wird zum Führen einer solchen Waffe benötigt. Unter Führen versteht man "die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen" also das "bei sich tragen" von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätte.
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