POL-LB: Vaihingen an der Enz: 53-Jähriger verletzt Polizisten mit Pfefferspray
Ludwigsburg (ots)
Bei einem Einsatz im Tulpenweg in Vaihingen an der Enz erlitt ein 39 Jahre alter Polizeibeamter am Sonntagabend leichte Verletzungen durch ein Pfefferspray. Gegen 20.15 Uhr meldete sich ein polizeibekannter 53 Jahre alter Mann über Notruf bei der Polizei und teilte mit, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin gekommen sei. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Vaihingen an der Enz rückte hierauf aus und traf kurze Zeit später im Tulpenweg ein. In etwa zeitgleich ging ein weiterer Notruf ein, währenddessen derselbe offenbar alkoholisierte Anrufer nun mitteilte, er werde die eintreffenden Beamten mit einem Pfefferspray attackieren. Als die beiden Polizisten sich hierauf zurückziehen wollten, trat der 53-Jährige aus der Haustür und bedrohte sie mit einem Spray, das er in ihre Richtung hielt. Der 39-jährige Beamte forderte den 53-Jährigen lautstark auf, das Spray fallen zu lassen und zog sein dienstliches Pfefferspray ebenfalls hervor. Als im weiteren Verlauf die 50 Jahre alte Lebensgefährtin hinzukam, war der 53-Jährige kurz abgelenkt. Er wurde nun von den Beamten überwältigt und zu Boden gebracht. Es gelang ihm allerdings das fallengelassene Pfefferspray am Boden erneut zu greifen und damit dem Beamten ins Gesicht zu sprühen. Die Kollegin des 39-Jährigen konnte dem Tatverdächtigen das Spray abnehmen und legte dem 53-Jährigen Handschließen an. Hinzukommende weitere Beamte des Polizeireviers Vaihingen an der Enz transportierten den Tatverdächtigen anschließend zum Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, wo er bis Montagmorgen in der Gewahrsamseinrichtung bleiben musste. Der 39-jährige Polizist wurde indes vor Ort von Rettungskräften versorgt und konnte seinen Dienst anschließend fortsetzen. Der 53-Jährige, der während der Tat mutmaßlich unter dem Eindruck einer psychischen Ausnahmesituation stand, muss mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung rechnen.
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