POL-LB: Staatsanwaltschaft Heilbronn und Polizeipräsidium Ludwigsburg: 41-Jähriger stirbt nach Gewalteinwirkung in Schrebergarten in Bietigheim-Bissingen
Ludwigsburg (ots)
Am Samstagmorgen gegen 07:15 Uhr hat ein Hundehalter beim Gassi gehen in einem Gartengrundstück an der Westendstraße in Bissingen die Leiche eines 41-jährigen Mannes aus Vaihingen an der Enz entdeckt und die Polizei alarmiert. Kriminalbeamte stellten bei dem 41-Jährigen Spuren massiver Gewalteinwirkung fest. Bereits am Samstagmorgen richtete die Kriminalpolizei eine 30-köpfige Ermittlungsgruppe ein. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte sich das Opfer am Freitagabend mit mehreren Personen, darunter ein 33-Jähriger und ein weiterer 41-Jähriger aus Bietigheim-Bissingen am Bietigheimer Bahnhof getroffen und ausgiebig Alkohol konsumiert. Im Verlauf des Abends gingen die Männer in den Garten, um das Zechgelage dort fortzusetzen. Zwischen dem Opfer und dem 33-Jährigen kam es aus noch nicht geklärter Ursache zum Streit, in dessen Verlauf der 41-Jährige über einen längeren Zeitraum immer wieder geschlagen wurde. Als ein Teil der Gruppe das Gartengrundstück gegen Mitternacht verließ, blieben nur der 33-Jährige und der 41-Jährige mit dem zu diesem Zeitpunkt vermutlich bereits lebensgefährlich verletzten Opfer zurück. Auch diese beiden Männer verließen anschließend den Garten und ließen den 41-Jährigen zurück, der daraufhin seinen schweren Verletzungen erlag.
Der 41-jährige Tatverdächtige wurde bereits am Samstagmorgen in Bietigheim-Bissingen, der zunächst flüchtige 33-Jährige am Samstagabend in Stuttgart festgenommen. Beide wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einer Haftrichterin beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Während der 41-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, setzte die Haftrichterin den beantragten Haftbefehl gegen den 33-Jährigen in Vollzug und wies ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Er hat die Tat in seiner kriminalpolizeilichen Vernehmung bereits eingeräumt. Ob sich weitere Personen aus der Gruppe durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben könnten, müssen die weiteren Ermittlungen noch ergeben.
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