POL-LB: Einbrecher in Sindelfingen ertappt; Ingewahrsamnahme in Sindelfingen; Widerstand in Sindelfingen
Ludwigsburg (ots)
Sindelfingen-Ost: Einbrecher-Duo auf frischer Tat ertappt
Während eine 55-jährige Frau Schmiere stand, kletterte ihr 40 Jahre alter Begleiter in der Eschenbrünnlestraße in Sindelfingen-Ost mittels einer Leiter zu einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines Wohnhauses. Der Vorfall wurde am Samstag gegen 01:00 Uhr durch Zeugen beobachtet, die daraufhin die Polizei informierten. Als sich der 40-Jährige auf dem Balkon befand, gelangte er auf noch ungeklärte Art und Weise in die Wohnung. Dort wurde nach bisherigen Erkenntnissen nichts durchwühlt, nichts beschädigt und kein Diebesgut entwendet. Alarmierte Polizisten trafen letztendlich die Frau im Bereich des Wohnhauses und ihr Komplize auf dem Balkon der betreffenden Wohnung an. Nachdem das Duo vorläufig festgenommen und zum Polizeirevier Sindelfingen transportiert worden war, durften sie zu einem späteren Zeitpunkt das Revier wieder verlassen. Den beiden Tatverdächtigen erwartet nun eine Anzeige wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Sindelfingen-Ost: Ingewahrsamnahme
Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäunbungsmittelgesetz muss sich ein 23-Jähriger verantworten, der sich am Samstag gegen 23:20 Uhr in der Neckarstraße in Sindelfingen-Ost aufhielt. Im Rahmen einer Fußstreife konnten zwei Beamte der Hundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Ludwigsburg den jungen Mann auf dem Gelände eine Schule beobachten. Nachdem der 23-Jährige mehrfach mit dem Fuß gegen eine Laterne getreten hatte, an dieser kräftig rüttelte und im weiteren Verlauf einen Metallmülleimer noch über ein Geländer warf, wurde er seitens der Polizisten angesprochen und einer Personenkontrolle unterzogen. Der Aufforderung sich auszuweisen kam der junge Mann nicht nach und darüber hinaus äußerte er seinen Unmut über die Kontrollaktion. Um die Identität des Mannes, der augenscheinlich alkoholisiert war, festzustellen, sollte er durchsucht werden. Nachdem er diesbezüglich am Arm festgehalten wurde, riss er sich aus dem Griff und widersetzte sich der Maßnahme. In der Folge musste der Querulant zu Boden gebracht und gefesselt werden. Anschließend wurde der Mann und seine mitgeführten Sachen durchsucht. Hierbei konnte ein Personalausweis und eine geringe Menge eines Marihuana-Haschisch-Gemischs aufgefunden werden. Da die Person deutlich unter Alkoholeinfluss stand, fand ein Transport zum Polizeirevier Sindelfingen statt. Schlussendlich wurde der 23-Jährige bis Sonntag früh um 06:00 Uhr in Beseitigungsgewahrsam genommen.
Sindelfingen-Nord: Widerstand nach Familienstreit
Mit einem aggressiven 47-Jährigen hatten es Polizeibeamte aus Sindelfingen und Böblingen am Sonntag gegen 02:30 Uhr in Sindelfingen-Nord zu tun. Vermutlich aus Eifersucht war der 47-Jährige mit seiner 40 Jahre alte Lebensgefährtin in einer Wohnung in Streit geraten. In dessen Verlauf soll der Mann die Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Diesbezüglich erlitt die Frau Schmerzen und alarmierte die Polizei. Hinzugezogene Polizeibeamte trafen den 47-Jährigen in der Wohnung an und sprachen ihm einen Wohnungsverweis aus. Dies wurde allerdings von dem Mann ignoriert. Als er immer aggressiver wurde, wurde Verstärkung nachgefordert. Im weiteren Verlauf sollte der Mann aus der Wohnung geführt werden. Dies war jedoch zunächst nicht möglich, da er sich massiv und vehement gegen sämtliche Maßnahmen wehrte. Weil er um sich geschlagen und getreten hatte, wurden drei Beamte leicht verletzt. Mit enormem Kraftaufwand gelang es den Einsatzkräften schließlich den Störenfried zu fesseln und zu fixieren. Da er sich offenbar in einem psychischem Ausnahmezustand befand, wurde ein Rettungsdienst hinzugezogen und der Mann im Anschluss durch einen Notarzt sediert. Der 47-Jährige wurde letztendlich in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Der Transport dorthin fand in Begleitung einer Streifenwagenbesatzung statt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung rechnen.
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