POL-LB: Sindelfingen: Gaststättenbetreiber veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel
Ludwigsburg (ots)
Beamte des Polizeireviers Sindelfingen deckten am frühen Montagmorgen in einer Gaststätte in der Ziegelstraße in Sindelfingen ein unerlaubtes Glücksspiel auf. Nachdem die Polizei bereits Ende September einen Verstoß gegen die Einhaltung der Sperrzeit festgestellt hatte, wurde das Cafe am Montag gegen 04.20 Uhr erneut überprüft. Zunächst stellten die Einsatzkräfte fest, dass alle Fenster der Gaststätte mit blickdichten Folien und Decken abgedeckt worden waren. Allerdings vernahmen die Polizisten Stimmen, die nach außen drangen. Die Eingangstür ließ sich jedoch nicht öffnen. Auf Ansprache wurde die Tür schließlich durch den 46-jährigen Betreiber geöffnet. Im Innern befanden sich weitere 15 Personen, eine 21 Jahre alte Frau und 14 Männer im Alter zwischen 20 und 66 Jahren. An zwei Spielertischen wurde um Bargeld gespielt. Teilweise versuchten Tatverdächtige noch Geld zu verstecken. Alle Anwesenden wurden einer Kontrolle unterzogen und durchsucht. Ein 40 Jahre alter Mann, der die Aufforderung sitzenzubleiben ignorierte, sollte von den restlichen Gästen getrennt kontrolliert werden. Gegen seine Durchsuchung wehrte er sich, so dass er schließlich von mehreren Beamten zu Boden gebracht werden musste. Ihm wurden Handschließen angelegt. Hierbei beleidigte er die Polizisten. Der Versuch des Gastwirts beruhigend auf ihn einzuwirken, blieb erfolglos. Das aufgefundene Bargeld, das sich auf über 30.000 Euro beläuft, wurde beschlagnahmt. Die Personen wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die Ermittlungen wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels bzw. Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel übernommen. Der 40-Jährige muss darüber hinaus mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen. Die Stadtverwaltung Sindelfingen sowie das Landratsamt Böblingen werden hinsichtlich der gaststättenrechtlichen Verstöße sowie der Verstöße im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung in Kenntnis gesetzt.
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