POL-LB: BAB 8
Sindelfingen: verkehrsunsicheres LKW-Anhänger-Gespann aus dem Verkehr gezogen
Ludwigsburg (ots)
Mängel an Rädern, Reifen, Achsen und Aufhängungen sowie mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung zählten 2020 zu den am häufigsten festgestellten Mängeln bei LKW im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ludwigsburg (siehe Sicherheitsbericht 2020, Seite 100). Gleichzeitig sind bei Unfällen mit LKW häufig überproportional schwere Folgen zu verzeichnen. Die Polizistinnen und Polizisten der Verkehrspolizeiinspektion legen somit beharrlich einen Fokus auf die Verkehrsgruppe "LKW". So zogen Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg am Dienstagabend ein LKW-Anhänger-Gespann aus dem Verkehr, das zahlreiche Mängel aufwies und überladen war. Gegen 19.00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Bundesautobahn 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg-Ost das augenscheinlich überladene Gespann auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass weder die Ladung des LKW noch die des Anhängers ausreichend gesichert worden war. Bei der Fracht handelte es sich größtenteils um landwirtschaftlichen Nutzgeräten. Im Laderaum des LKW befanden sich außerdem diverse Fahrzeugteile, die keinerlei Sicherung aufwiesen. Vom 45 Jahre alten Fahrer benutzte Zurrgurte waren rissig und hätten nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Im weiteren Verlauf wurde die Kontrolle auf dem Gelände der Verkehrspolizeiinspektion in Stuttgart-Vaihingen fortgesetzt, wo LKW und Anhänger verwogen wurden und ein Bremstest durchgeführt wurde. Der LKW (3,5-Tonner) war mit knapp 1.500 Kilogramm um 42% überladen. Der Anhänger um weiterer 15%. Der Bremstest verlief dahingehend auffällig, dass die Auflaufbremse und die Feststellbremse des Anhängers keinerlei Wirkung zeigten. Außerdem löste sich währenddessen ein geladener Traktorreifen und fiel auf den Asphalt. Auch die Bremsen des LKW sind nicht mängelfrei. Insgesamt befindet sich das Gespann in einem maroden Zustand, so dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten. Eine Vorführung bei einer technischen Prüfgesellschaft soll am Mittwoch erfolgten. Der 45 Jahre alte Fahrer wird eine Sicherheitsleistung im oberen dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen müssen.
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