POL-LB: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Sindelfingen: 61-Jähriger in psychischem Ausnahmezustand löst größeren Einsatz auf Werkgelände aus
Ludwigsburg (ots)
Noch ungeklärt sind die Umstände, die am Samstag gegen 13.15 Uhr auf dem Werkgelände eines Unternehmens in Sindelfingen zu einem besonders schweren Fall des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte geführt hat. Ein 61 Jahre alter VW-Lenker soll nach derzeitigen Ermittlungen mit seinem Fahrzeug eine Zufahrtsschranke im Bereich der Benzstraße durchbrochen haben und so auf das Gelände gelangt sein. Der Werkschutz alarmierte die Polizei umgehend nach der Feststellung. Mit vermutlich überhöhter Geschwindigkeit habe der Mann seine Fahrt fortgesetzt, wobei er mit einem Bordstein und einer Verkehrsinsel kollidierte. Der VW war hierauf nicht mehr fahrbereit. Der 61-jährige Tatverdächtige verließ den VW-Bus nun mutmaßlich. Zwischenzeitlich hatten mehr als ein Dutzend Polizeibeamte alle Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten des Werkgeländes besetzt und die Fahndungsmaßnahmen nach dem Fahrzeug und dem Tatverdächtigen aufgenommen. Polizeibeamte trafen den Tatverdächtigen, der nun zu Fuß auf dem Werkgelände unterwegs war, schließlich an. Er trug ein Klappmesser in der Hand, mit dem er gestikuliert haben soll. Auf mehrfache, polizeiliche Aufforderungen es fallen zu lassen, habe er nicht reagiert. Er sei stattdessen, ohne verbal zu kommunizieren, in bedrohlicher Weise auf die Polizisten zu gegangen. Da er weitere eindeutige Aufforderungen der Beamten ignorierte, kam es zu einer Schussabgabe eines Polizisten. Der 61-Jährige wurde ins Bein getroffen und konnte vorläufig festgenommen werden. Er wurde im Anschluss vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Aufgrund einer wahrscheinlichen psychischen Ausnahmesituation folgte der medizinischen Versorgung eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Durch die Irrfahrt auf dem Werkgelände wurden keine Personen gefährdet. Der entstandene Sachschaden wurde auf eine etwa fünfstellige Summe geschätzt.
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