POL-LB: Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Kreisgrenze Leonberg/Stuttgart: 32-jähriger Tatverdächtiger verletzt bei Widerstand zwei Polizeibeamte und muss in Untersuchungshaft
Ludwigsburg (ots)
Wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheit im Verkehr wird sich ein 32 Jahre alter Tatverdächtiger verantworten müssen, der am Freitagabend auf der Bundesautobahn 81 im Bereich des Autobahndreiecks Leonberg Zeugen aufgefallen war. Der VW-Lenker soll in Schlangenlinien unterwegs gewesen sein. Nachdem er die Autobahn verlassen hatte und auf der Landesstraße 1187 in Richtung Stuttgart fuhr, konnten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg den 32-Jährigen in einer Bushaltestelle nahe eines Verkehrsübungsplatzes stoppen. Neben dem 32-jährigen Fahrer befanden sich drei weitere 25, 34 und 36 Jahre alte Mitfahrer an Bord. Während der Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der 32-Jährige alkoholisiert gefahren sein könnte. Er verweigerte jedoch vehement jegliches Mitwirken an den polizeilichen Maßnahmen. Als im Handschließen angelegt werden sollten, habe sich der 32-Jährige derart gewehrt, dass es zu einem Gerangel gekommen sei. Im Zuge dessen seien schließlich beide eingesetzte Beamte mit ihm zu Boden gegangen. Einem der Polizisten soll der Tatverdächtige hierbei auch gegen den Kopf getreten haben. Seinem Kollegen gelang es das Pfefferspray einzusetzen und Verstärkung zu alarmieren, worauf der Tatverdächtige zu Fuß die Flucht ergriff. Die Mitfahrer verhielten sich passiv. Der 32 Jahre alte Tatverdächtige, der sich in der Nähe zu verstecken versucht hatte, konnte letztlich durch weitere Polizeibeamte, die ihn erneut zu Boden bringen mussten, vorläufig festgenommen werden. Der VW-Fahrer musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Die beiden Polizeibeamten sind bis auf weiteres nicht dienstfähig. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 32 Jahre alte Mann, der aus der Republik Moldau stammt und in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, am Samstag einem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und wies ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen dauern an.
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