POL-LB: Marbach am Neckar: Volltrunkener Randalierer verursacht Sachschäden
Ludwigsburg (ots)
Mit einem hoch aggressiven 39-Jährigen bekamen es Polizeibeamte des Polizeireviers Marbach am Neckar am Samstagabend (06.05.2023) zu tun. Der Mann hatte sich gegen 20:00 Uhr zunächst gewaltsam Zutritt zu einem Wohnwagen in der Panoramastraße verschafft, wo er in volltrunkenem Zustand von den Polizeibeamten angetroffen und zunächst widerstandslos festgenommen wurde. Der 39-Jährige konnte ohne Hilfe weder gehen noch stehen und war nicht in der Lage, sich zu artikulieren. Auch war es aufgrund seines Zustandes nicht möglich, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Zu seinem eigenen Schutz wurde der 39-Jährige schließlich in ein richterlich angeordnetes Gewahrsam genommen und zudem einem Arzt vorgestellt. Während der Fahrt zum Arzt sowie der Rückfahrt zum Polizeirevier Marbach am Neckar beleidigte der Betroffene fortwährend die polizeilichen Einsatzkräfte massiv und leistete durchgehend körperlich Gegenwehr. Unter anderem versuchte er wiederholt, seinen Kopf gegen das Seitenfenster des Dienstfahrzeugs zu schlagen und schließlich auch das Fenster einzutreten, weshalb er die ganze Fahrt über mit Handschließen gefesselt und zusätzlich fixiert werden musste. Auch im Dienstgebäude sowie der Gewahrsamseinrichtung hielt sein aggressives und widersetzliches Verhalten an. Im Endeffekt wurden die Innenverkleidung sowie die Rückbank des Streifenwagens beschädigt. Die komplette Rückbank sowie die Dienstkleidung eines Polizeibeamten wurden mit Blut und Urin des 39-Jährigen vollständig verunreinigt, ebenso das Dienstgebäude des Polizeireviers Marbach sowie die dortige Gewahrsamseinrichtung. Einer der eingesetzten Polizeibeamten zog sich bei den Auseinandersetzungen mit dem Mann leichte Verletzungen zu. Nach seiner Ausnüchterung erwarten den 39-Jährigen nun Anzeigen wegen des Einbruchs in den Wohnwagen sowie Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ferner wird geprüft, in wie weit ihm die Kosten für die Gewahrsamnahme sowie die erforderlichen Reinigungsarbeiten an Dienstkleidung, Fahrzeug und Gebäude in Rechnung gestellt werden können.
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