POL-LB: Leonberg
Böblingen
Rutesheim: Polizeikontrollen und Präventionsaktion zum Thema Fahrrad
Ludwigsburg (ots)
Auf Initiative des Polizeireviers Leonberg wurden am Dienstag (18.07.2023) verschiedene Kontroll- und Präventionsaktionen rund um das Thema Fahrrad durchgeführt. Zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des örtlichen Polizeireviers an drei verschiedenen Stellen im Leonberger Stadtgebiet schwerpunktmäßig den dortigen Fahrradverkehr. Insgesamt 65 Personen sowie ihre Fahrräder wurden durch die Einsatzkräfte überprüft. Dabei wurde in 16 Fällen ein Fehlverhalten der Fahrradfahrenden festgestellt und sanktioniert, beispielsweise Fahren auf Gehwegen oder der Fahrbahn anstatt auf dem Radweg, oder auch Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Eine Person missachtete das Rotlicht einer Ampel. Neun der überprüften Fahrräder entsprachen zudem nicht dem vorgeschriebenen technischen Zustand, da beispielsweise die Beleuchtung fehlte oder andere technische Mängel vorlagen. Die Kontrollaktion wurde nicht nur von den kontrollierten Fahrradfahrenden, sondern auch von zahlreichen anderen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen und im Gespräch überwiegend positiv bewertet.
Parallel zu der Kontrollaktion informierte das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Ludwigsburg an einem Informationsstand im Stadtpark Leonberg zu allen Themen rund ums Fahrrad. Über 20 Personen nutzten das Angebot und machten sich beispielsweise zur Sicherung von Fahrrädern, den technischen Vorschriften oder den Verkehrsregeln kundig.
Bei einer am selben Tag durchgeführten Kontrollaktion der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg unter Beteiligung von Vertretern des Landratsamts Böblingen sowie des Vollzugsdienstes der Stadt Böblingen stand der Schutz von Fahrradfahrenden im Vordergrund: Ab 11:00 Uhr wurden an Kontrollstellen in der Poststraße in Böblingen sowie der Leonberger Straße in Rutesheim die einschlägigen Vorschriften beim Überholen von Fahrrädern überprüft. Das Ergebnis dieser Kontrollen zeigte deutlich, dass das Miteinander von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr nicht immer reibungslos verläuft. So überholten trotz angeordnetem Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (Verkehrszeichen 277.1) beispielsweise neun Autofahrerinnen und Autofahrer, ohne den vorgeschriebenen Seitenabstand von 1,5 Metern zum überholten Fahrrad einzuhalten. In drei Fällen beachteten Autofahrende nicht, dass Personen an einem Fußgängerüberweg zur Überquerung der Fahrbahn warteten. Aber auch mehrere Fahrerinnen und Fahrer von Fahrrädern oder E-Scootern verhielten sich nicht regelkonform. Insgesamt 17 Personen befuhren den Gehweg anstatt der Fahrbahn, überquerten fahrend einen Fußgängerüberweg oder waren entgegen der Fahrtrichtung unterwegs.
Wer mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter unterwegs ist, verdient den Schutz anderer Verkehrsteilnehmender, da diese Personen gerade bei Unfällen die Schwächeren und daher besonders gefährdet sind. Die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands beim Überholen von Fahrrädern sowie besondere Vorsicht beim Abbiegen sind daher besonders wichtig. Im Gegenzug gelten die Verkehrsregeln aber auch für Fahrrad und Scooter, denn nur gemeinsam kann das Zusammenspiel in Straßenverkehr funktionieren. Wer beispielsweise Gehwege befährt, entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert oder Musik über Kopfhörer hört, gefährdet dadurch sich und andere.
Informationen zu allen wichtigen Themen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erhalten Sie im Internet auf den Seiten der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion "Gib Acht im Verkehr" unter https://www.gib-acht-im-verkehr.de/.
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