POL-LB: Polizeipräsidium Ludwigsburg: Verkehrsbeeinträchtigungen durch Bauernproteste am 30. Januar erwartet
Ludwigsburg (ots)
Nachdem für den morgigen Dienstag, 30. Januar 2024, im Rahmen der anhaltenden Bauernproteste eine zentrale Aktion auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart angekündigt wurde, rechnet das Polizeipräsidium Ludwigsburg mit teilweise erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen im Zuständigkeitsbereich. Seitens der Landwirte wurden für die Fahrt zur Kundgebung in Stuttgart bei den zuständigen Versammlungsbehörden mehrere Traktorkolonnen angemeldet, die durch die Landkreise Böblingen und Ludwigsburg unterwegs sein werden.
Mehrere hundert Traktoren werden beispielsweise ab 09:00 Uhr aus Richtung Vaihingen an der Enz über die B10 nach Stuttgart fahren. Ebenfalls durch den Landkreis Ludwigsburg verläuft die Fahrtstrecke eines Konvois aus dem Landkreis Heilbronn, die über Marbach am Neckar und Remseck am Neckar in Richtung Stuttgart führt.
Im Landkreis Böblingen werden ebenfalls zwei Traktorkolonnen erwartet. Jeweils mehrere hundert Traktoren starten in den Bereichen Bad Teinach und Rottweil und fahren über Weil der Stadt bzw. Herrenberg und Böblingen weiter nach Stuttgart.
Da die Veranstaltung in Stuttgart voraussichtlich gegen 13:00 Uhr beginnen und bis etwa 15:00 Uhr dauern soll, werden sowohl die morgendliche Anreise nach Stuttgart, als auch Abreise nach Ende der Veranstaltung im Berufsverkehr stattfinden.
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg wird entlang der betroffenen Strecken verkehrspolizeiliche Maßnahmen durchführen. Verkehrsbehinderungen werden aber nicht ausbleiben. Allen Verkehrsteilnehmenden wird daher empfohlen, am Tag der Proteste die betroffenen Strecken und Bereiche zu meiden, ausreichend Zeit einzuplanen oder nach Möglichkeit auf das Auto zu verzichten.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Versammlungen zu ermöglichen und die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung in einem angemessenen Rahmen zu halten, werden alle Teilnehmenden darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Versammlungsbehörden einzuhalten sind und den Weisungen der polizeilichen Einsatzkräfte Folge zu leisten ist. Rettungsgassen sind stets zu bilden, Einsatzfahrzeuge von Polizei oder Rettungskräften dürfen nicht behindert werden.
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