POL-OG: Kehl, Willstätt - Kinder angesprochen, Kripo ermittelt
Kehl, Willstätt (ots)
Seit Mitte der vergangenen Woche erreichen die Polizei zahlreiche Anrufe besorgter Eltern aus dem Großraum Kehl. Anlass war bei allen Mitteilungen das sogenannte ´verdächtige Ansprechen von Kindern`. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen demnach drei Kinder in Kehl und Willstätt seltsame Begegnungen mit einem noch Unbekannten gemacht haben.
Ein erster Kontakt wurde am Mittwoch (17. Oktober) gemeldet. Hierbei soll ein 10-Jähriger von einem Erwachsenen kurz vor 7 Uhr auf seinem Schulweg in der Richard-Wagner-Straße in verdächtiger Weise angesprochen worden sein. Zu einem zweiten Kontaktversuch eines Unbekannten mit einem Kind soll es dann am Abend desselben Tages in der Mühlenstraße gekommen sein. Hierbei sollen einem 6-Jährigen kurz nach 21 Uhr vor dem elterlichen Anwesen Spielsachen angeboten worden sein. Nachdem die Mutter des Kindes die Kontaktaufnahme bemerkt und den Mann mittleren Alters angesprochen hatte, soll sich dieser entfernt haben. Eine bislang letzte bekanntgewordene Begegnung soll sich am vergangenen Freitagmittag in der Hornisgrindestraße in Willstätt ereignet haben. Nach Angaben einer 12-Jährigen habe ihr ein etwa 30 bis 40 Jahre alter und schlanker Mann gegen 12 Uhr in akzentfreiem Deutsch Süßigkeiten angeboten und auch aufgefordert ihm zu folgen.
Die Beschreibungen des Unbekannten weist lediglich in Bezug auf das geschätzte Alter des Gesuchten Parallelen auf. Demnach wird der Unbekannte als Mann im Alter zwischen 30 und 40 Jahren beschrieben. Ob den jeweiligen Versuchen der Kontaktaufnahme tatsächlich zwielichtige Absichten zu Grunde liegen ist unklar. Die Beamten der Kripo Offenburg haben die Ermittlungen aufgenommen.
Tipps Ihrer Polizei:
Nicht jeder, der ein Kind anspricht, hat Böses im Sinn! (Sexuelle) Gewalt durch Fremde ist eher selten. Meistens kennen sich Täter und Opfer vor der Tat bereits. Wenn Kinder von "Fremden" angesprochen werden, sorgt das bei Eltern aber meist für große Verunsicherung und Unruhe.
Was können Eltern also tun, um ihre Kinder auf solche Situationen vorzubereiten, ohne ihnen Angst zu machen? Die Erfahrung zeigt, dass altersgemäß informierte, starke und selbstbewusste Kinder besser vor Gefahrensituationen geschützt sind als ängstliche, unsichere Kinder. Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt:
- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf, wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt.
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
- Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der es mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch").
- Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt "am Modell"!
- Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein.
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.polizei-beratung.de www.missbrauch-verhindern.de
/pb
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