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Polizeipräsidium Offenburg

POL-OG: Mittelbaden - Sicherer Schulanfang

Mittelbaden (ots)

Das Ende der Sommerferien bringt mit dem Schulbeginn und den Einschulungen der Schulanfänger wieder tausende Schüler auf die Straßen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg. Im Landkreis Rastatt, dem Ortenaukreis und dem Stadtkreis Baden-Baden sind daher täglich Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen der Aktion `Sicherer Schulweg´ unterwegs. Die Polizeireviere und Verkehrspolizeidienststellen führen dabei in den ersten Schulwochen zu den relevanten Zeiten verstärkte Kontrollen durch.

Im vergangenen Schuljahr (2018/19) waren durch die Polizei 68 Schulwegunfälle zu verzeichnen, was einen Rückgang von 15 Unfällen zum Vorjahr bedeutet. Während bei den Unfällen 65 Schülerinnen und Schüler leicht verletzt wurden, kam es in sechs Fällen zu schweren Verletzungen. Ein 13-jähriger Radfahrer verlor bei einem Unfall sein Leben. Bei durch Schüler selbst verursachten Unfällen war ein Anstieg von 48 auf 64 Prozent zu erkennen. Beteiligt waren dabei im Wesentlichen Fußgänger (28%), Radfahrer (65%) und Pkw-Führer (66%). Die überwiegende Zahl der Unfälle ereignete sich dabei morgens vor Schulbeginn.

Beim Vergleich der Stadt- und Landkreise ist zu berichten, dass die Zahlen in Rastatt bei 15 Unfällen mit den Vorjahreszahlen konstant blieben. Im Ortenaukreis war ein Rückgang von 62 auf 50 Unfälle zu beziffern. Lediglich im Stadtkreis Baden-Baden war ein Anstieg von 0 auf 3 Unfälle zu verzeichnen. Innerhalb der Städte lassen sich keine Unfallhäufungsstellen festmachen. Die Stadt Offenburg hatte mit 11 Unfällen die meisten Unfälle zu verzeichnen. Auf den folgenden Plätzen rangierten Rastatt (7), Lahr (6), Achern (5) und Kehl (5).

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

   -	Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
   -	Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen mit erhöhten
Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche und im Bereich der 
Schulwege
   -	Kontrolle des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern gegenüber 
öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen sowie an 
Bushaltestellen, Fußgängerfurten und -überwegen
   -	Ahndung von Verstößen gegen Park- oder Haltverbote sowie die 
Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder 
geschützten Überwegen
   -	Überprüfung der technischen Sicherheit der von Schülerinnen und 
Schülern genutzten Verkehrsmittel im Straßenverkehr, insbesondere der
Fahrräder
   -	Überwachung des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern auf den
Schul- und Radschulwegen

Tipps Ihrer Polizei - Das können Eltern tun!

   -	Laufen Sie anfangs mit Ihrem Kind ein paar Mal den Schulweg ab -
hin und zurück. Dabei bietet es sich auch an, sich mit anderen Eltern
abzusprechen. Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der beste und 
sicherste sein. Querungshilfen wie Mittelinseln, Zebrasteifen oder 
Fußgängerlichtzeichenanlagen sind nützliche Stellen zum sicheren 
Überqueren der Fahrbahn. Ein kleiner Umweg kann hier das Risiko 
minimieren. Sichere Schulwege findet man in den Schulwegplänen der 
jeweiligen Schule. Der Schulwegplan ist eine kartografische 
Darstellung des Umfeldes einer Schule, die sichere Querungsstellen, 
Gefahrenstellen und deren Bewältigung sowie günstige Wege von Wohnort
der Kinder zur Schule aufzeigt.
   -	Achten Sie gerade in der kommenden Jahreszeit auf helle 
Kleidung. Reflektierende Sicherheitswesten erhöhen die Erkennbarkeit 
und damit die Verkehrssicherheit. Immer nach dem Motto: "Sehen und 
gesehen werden."
   -	Wenn Sie Ihr Kind oder Kinder aus der Nachbarschaft zur Schule 
fahren, sichern sie die Kinder mit den vorgeschriebenen Kindersitzen.
Fahren sie in der Nähe von Kindergärten- und Schulwegen langsam und 
rechnen Sie mit spontanen Handlungen von Kindern am Fahrbahnrand - 
z.B. plötzliches Losrennen auf die Fahrbahn. Seien Sie bremsbereit. 
Bedenken Sie: Kinder können die Gefahren im Straßenverkehr, wie z.B. 
Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen.
   -	Lassen Sie die Kinder auf der Fahrbahn abgewandten Seite ein- 
und aussteigen. Halten sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem Gehweg. 
Auch für "Eltern-Taxis" gilt: Im Absoluten Halteverbot darf man nicht
anhalten. Auch nicht nur für kurze Zeit. Diese Bereiche sind vor 
Kindergärten und Schulen eingerichtet, um Autofahrern und Kindern die
Sicht nicht zu versperren und ein sicheres Queren der Fahrbahn zu 
ermöglichen.

/rs

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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