POL-OG: Lahr - Tausende Besucher beim Fastnachtsumzug
Lahr (ots)
Tausende Besucher haben am Sonntag in Lahr die Strecke des Fastnachtsumzugs mit seinen rund 4.000 Hästrägern gesäumt. Beamte des Polizeireviers Lahr blicken auf eine ereignisreiche Veranstaltung zurück. Zusammen mit Kräften der Bundespolizei, des Polizeipräsidiums Einsatz und des Kommunalen Ordnungsdienstes waren sie für die Sicherheit der Narren sowie der Gäste verantwortlich. Bis auf einzelne Beeinträchtigungen gab es aus verkehrsrechtlicher Sicht nur Erfreuliches zu berichten. Weniger erfreulich waren erneut die teilweise schon stark unter Alkoholeinwirkung mit der Bahn anreisenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Rund 1.300 Gäste kamen am Lahrer Bahnhof an und wurden dort von starken Kräften der Bundespolizei und des Polizeipräsidiums Einsatz empfangen. Durch gezielte Vorkontrollen und der Inverwahrungnahme von hochprozentigem Alkohol konnte der mitunter aufgeheizten Feierstimmung entgegengewirkt werden. Sich anbahnende Nickligkeiten und Auseinandersetzungen, insbesondere zwischen aggressiven Jugendgruppen und Narren, konnten so durch den Kräfteansatz verhindert werden. Auch während des Umzugs wurde eine Vielzahl von Personenkontrollen durchgeführt. Besonders die Örtlichkeiten mit großen Menschenansammlungen sowie die Wege zu den Narrenbussen wurden intensiv bestreift und Präsenz gezeigt. Trotzdem kam es zu einzelnen Straftaten, in den meisten Fällen zu Körperverletzungsdelikten, aber auch zu einer Widerstandshandlung. "Im Großen und Ganzen kann von einer friedlichen und stimmungsvollen Veranstaltung gesprochen werden" resümiert der Einsatzleiter, Joachim Ohnemus vom Polizeirevier Lahr. Dies ist unter anderem auch auf die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Stadt Lahr und des Veranstalters zurückzuführen. "Viele Betrunkene, darunter oftmals Jugendliche, hielten uns allerdings permanent auf Trab", führt Joachim Ohnemus abschließend an. So mussten unter anderem mehrere volltrunkene Jugendliche vom Rettungsdienst versorgt und später von den verständigten Eltern abgeholt werden.
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