POL-OG: Rastatt - Irrtümliches Reißverschlussverfahren
Rastatt (ots)
Rund 10.000 Euro Sachschaden waren nach einem Unfall auf der B 462 am Dienstagmorgen zu beklagen, nachdem ein Mini-Fahrer mutmaßlich `Reißverschlussverfahren´ und `Vorfahrt´ verwechselte. Gegen 7:30 Uhr stockte es auf der B 462 zwischen Gaggenau und der Anschlussstelle Rastatt-Nord und der Verkehr floss zeitweise nur noch mit geringer Geschwindigkeit. Etwa 600 Meter vor der Anschlussstelle, im Bereich eines dortigen Campingplatzes, fuhr zu dieser Zeit der 51 Jahre alte Mini-Fahrer vom Beschleunigungsstreifen auf die Bundesstraße ein und missachtete dabei die Vorfahrt eines dort auf der rechten Spur fahrenden Lastwagens und berief sich dabei irrtümlich auf ein `Reißverschlussverfahren´. Beide Fahrer blieben infolge der Kollision unverletzt.
/rs
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell