POL-OG: Mittelbaden - Wintereinbruch
Offenburg, Mittelbaden (ots)
Am Donnerstagmorgen kam es aufgrund des Wintereinbruchs mit ersten Schneefällen zu Verkehrsbehinderungen auf der L92 zwischen Oppenau und dem Skilift Zuflucht. Mehrere Pkws waren im Schnee stehen geblieben und die Fahrbahn war durch mehrere querstehender Fahrzeuge, aufgrund der Glätte, blockiert. Bislang wurden noch keine Unfälle polizeilich aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit und Pflicht einer witterungsgerechten Bereifung hin. Zudem sollte die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung überprüft werden, da diese gerade in der dunklen Jahreszeit und ungünstigen Wetterverhältnissen besonders wichtig ist.
Insgesamt stiegen die Unfälle auf winterglatten Straßen im Vergleich zum Vorjahr an.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht bei Kraftfahrzeugen sind seit dem 04.12.2010 in Kraft.
Seither gilt:
- Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April), da die Wetterverhältnisse in Deutschland dafür zu unterschiedlich sind. Man spricht daher von einer situativen Pflicht anstatt von einer zeitlichen. - Bei Glatteis, Schneematsch, Schnee- oder Eisglätte oder Ähnlichem spricht man von "winterlichen Wetterverhältnissen". Bei solchen Wetterverhältnissen ist das Fahren mit Winterreifen Pflicht. - Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). - M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. - Für Winterreifen werden keine speziellen Profiltiefen verlangt. Es gilt hier ebenfalls die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern.
Das Fahren mit falscher Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen wird mit empfindlichen Ordnungsgeldern sanktioniert:
- Fahren bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen: 60 Euro, 1 Punkt o Mit Behinderung des Verkehrs: 80 Euro, 1 Punkt - Führen eines Fahrzeuges mit abgefahrenen Reifen: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt o Mit Gefährdung anderer: 75 Euro, 1 Punkt - Führen eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen Mofa) oder Anhängers ohne ausreichende Profiltiefe der Reifen: 60 Euro, 1 Punkt - Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges (ausgenommen Mofa) oder Anhängers mit abgefahrenen Reifen als Halter zulassen oder angeordnet: 75 Euro
Schützen sie sich und andere, indem sie auf verkehrstaugliche Beleuchtung sowie Bereifung und vor allem auf ausreichende Profiltiefe bei den Reifen achten!
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