POL-OG: Bühlertal - Überrumpelt und bestohlen, Hinweise erbeten
Bühlertal (ots)
Eine ältere Frau ist am Samstagnachmittag von einer bislang Unbekannten in ihrer Wohnung in der Liehenbachstraße überrumpelt und bestohlen worden. Nachdem gegen 16 Uhr an der Wohnung der Bestohlenen geklingelt wurde, habe die Seniorin zunächst über die Gegensprechanlage nachgefragt wer da sei, dann aber, als sie keine Antwort erhielt, gutgläubig die Tür geöffnet. Eine Frau im Alter zwischen 20 und 30 Jahren mit schwarzen, zu einem Zopf zusammengebundenen Haaren sowie mit einer medizinischen Maske ausgestattet, habe dann einfach die Wohnung betreten. Die Besucherin mit ausländischem Akzent habe sich nach dem Gesundheitszustand erkundigt und sich dann ungefragt in der Wohnung umgesehen. Nachdem die Wohnungsinhaberin Angebote über Massagen und Gymnastikübungen abgelehnt habe, sei die Frau verschwunden. Am Folgetag bemerkte die Frau, dass ihr aus einem Schrank Bargeld gestohlen wurde und wandte sich an die Polizei. Ob die Diebin noch einen Komplizen hatte, der unbemerkt in die Wohnung gelangt war, ist noch unklar. Die Beamten des Polizeireviers Bühl haben Ermittlungen wegen Diebstahls eingeleitet und bitten unter der Telefonnummer: 07223 99097-0 um Hinweise zu verdächtigen Personen.
Die Polizei weist darauf hin:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an. - Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. - Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. - Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. - Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. - Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. - Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
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