POL-OG: Ottersweier - Nachtrag Entlaufenes Rind
Offenburg (ots)
Dass die Betäubung des Rindes keine sofortige Wirkung zeigte, liegt gemäß den Ausführungen des unterstützenden Notarztes daran, dass das in Deutschland zulässige und eingesetzte Mittel schwächer dosiert ist wie beispielsweise in anderen außereuropäischen Ländern. Der helfende Tierarzt benötigte insgesamt sieben solcher Dosen, um das Tier ruhig zu stellen. Hintergrund ist in erster Linie, dass das Fleisch den gesetzlichen Anforderungen zufolge auch nach einer solchen Betäubung noch für den Verzehr geeignet ist. /E-KK
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781/21-1450
E-Mail: offenburg.pp.fest.flz.pvd@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell