POL-OG: Kehl, Auenheim - Kinder angesprochen
Kehl, Auenheim (ots)
Ein Gefühl von Unbehagen schleicht seit Montagnachmittag durch Auenheim, nachdem eine Schülerin auf ihrem Heimweg von der Grundschule eine seltsame Begegnung mit einer ihr unbekannten Frau hatte.
Während die bislang Unbekannte dem Kind am Montagnachmittag lediglich dicht gefolgt sein soll, habe die als 30 bis 40 Jahre alte und etwa 160 bis 170 Zentimeter groß beschriebene Frau das Mädchen einen Tag später auf gleicher Strecke gar angesprochen. Im Bereich der Eisenbahnstraße habe die schlanke Frau mit schulterlangen, braunen Haaren die 9-Jährige gefragt, ob sie Katzenbabys sehen wolle. Das Mädchen habe geschrien und sei weggerannt. Nachdem die Unbekannte dem Kind zunächst gefolgt sein soll, sei sie in der Neudorfstraße in ein dort abgestelltes rotes Auto eingestiegen und davongefahren.
Auffallend sei ein Eurostück großes Muttermal/Leberfleck auf einer Wange der Frau gewesen. Bereits vor einer Woche (15. November) soll ein Junge in der Schützenstraße von einem Mann Süßigkeiten angeboten bekommen haben. Auch der 11-Jährige ließ sich auf nichts ein und rannte weg. Der schlanke und circa 30 bis 35 Jahre alte Mann sei ebenso in einen roten Wagen gestiegen und weggefahren.
Die Beamten des Polizeireviers Kehl haben nach Bekanntwerden der beiden Vorfälle am Montag und Dienstag Sofortmaßnahmen ergriffen und die relevanten Bereiche intensiv bestreift. Bislang liegen keine Hinweise zu verdächtigen Personen vor.
Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang:
- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf, wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. - Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können. - Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien. - Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der es mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch"). - Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. - Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt. - Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf. - Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt "am Modell"! - Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten. - Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. - Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.
Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. - Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen. - Glauben Sie Ihrem Kind. - Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren". Legen Sie ihm keine Antworten in den Mund. - Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...). - Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie somit einer Hysterie vor. - Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können. - Informieren Sie auch dann das örtliche Polizeirevier, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt. - Informieren Sie persönlich den örtlichen Kindergarten bzw. die Schule, von dort kann gegebenenfalls ein entsprechender Elternbrief verfasst werden und die Aufarbeitung im Unterricht erfolgen.
/wo
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