POL-OG: Kehl
Bodersweier - Versuchter Wohnungseinbruch - Nachtragsmeldung
Kehl / Bodersweier (ots)
Nach durchgeführten polizeilichen Recherchen wurde festgestellt, dass der 12-jährige Tatverdächtige der Polizei bekannt ist und aus vorangegangenen Straftaten ein Altersgutachten vorliegt. Das Gutachten belegt, dass der junge Mann nicht wie angegeben 12 Jahre sondern mindestens 14 Jahre und damit schuldfähig ist. Ihm werden zwei weitere Wohnungseinbrüche in Willstätt und Kehl-Zierolshofen zur Last gelegt. Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wurde der Jugendliche am Freitagnachmittag beim Amtsgericht in Offenburg vorgeführt und im Anschluss in eine Jugendvollzugsanstalt eingeliefert. Ob der Jugendliche auch für weitere Wohnungseinbrüche verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergeben.
/vo
Ursprungsmeldung
Kehl / Bodersweier - Versuchter Wohnungseinbruch
Kehl / Bodersweier Am Donnerstagnachmittag versuchten unbekannte Täter gewaltsam über einen Wintergarten in ein Wohnhaus in der Straße "Im Pfaffeneger" einzudringen. Nachdem die Terrassentüre aufgehebelt wurde, versuchten die Täter gewaltsam in das angrenzende Wohnhaus zu gelangen. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Eindringlinge durch die heimkehrende Wohnungsinhaberin gestört wurden und über die Terrasse nach draußen flüchteten. Laut Zeugenaussagen sollen zwei verdächtige Personen im Anschluss in Richtung Ortsmitte gelaufen sein. Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Kehl konnte kurze Zeit später einen 12-jährigen Jungen und ein 16-jähriges Mädchen in Bodersweier feststellen und kontrollieren. Zur genauen Identitätsfeststellung wurden die beiden auf das Polizeirevier nach Kehl verbracht. Nach den durchgeführten polizeilichen Maßnahmen sind der Junge und das Mädchen dringend tatverdächtig den versuchten Wohnungseinbruch begangen zu haben. Ob die Beiden auch für die sieben Wohnungseinbrüche seit Mitte April 2024 in diesem Bereich verantwortlich sind, müssen die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei ergeben. Da weder ein genauer Wohnort der Tatverdächtigen bekannt ist, noch Erziehungsberechtigte ermittelt werden konnten, wurden der 12-Jährige und die 16-Jährige in eine Jugendeinrichtung verbracht. /vo
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