POL-OG: Mahlberg/BAB5 - Verkehrsunfall, Nachtragsmeldung/Zeugenaufruf
Mahlberg/BAB5 (ots)
Nach dem Unfall in den frühen Dienstagmorgenstunden auf der Nordfahrbahn der A5, dauern die Arbeiten an der Unfallstelle derzeit noch an und sind in ihren Endzügen. Wie die Ermittlungen bislang ergaben, war es kurz nach 2:30 Uhr zu dem folgenschweren Unfall gekommen, als der Fahrer eines auf dem Standstreifen abgestellten Peugeot-Kleinwagens aus noch nicht abschließend geklärten Umständen auf die Fahrbahn trat und durch einen in diesem Moment das Auto passierenden und ordnungsgemäß in Richtung Norden fahrenden Lkw erfasst wurde. Der Endsechziger erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Neben der Polizei waren der Rettungsdienst und die Feuerwehr im Einsatz. Derzeit dauert die Sperrung durch die Autobahnmeisterei zur Räumung der Unfallstelle noch an. Das THW war bereits frühzeitig zur Stauabsicherung eingebunden. Der Fahrer des Lkw blieb körperlich unverletzt, musste jedoch aufgrund der Unfallumstände vor Ort betreut werden. Zur Unfallrekonstruktion wurde durch die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Gutachten angeordnet. Gemeinsam mit der Sachverständigen haben die Beamten des Verkehrsdienstes Offenburg die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen und sind nun auf der Suche nach Zeugen: Autofahrer, denen der grauer Peugeot-Kleinwagen auffiel oder Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich mit den Beamten des Verkehrsdienstes Offenburg unter der Telefonnummer 0781 21-4200 in Verbindung zu setzen.
/rs
Ursprungsmeldung vom 04.06.2024, 05:33 Uhr
Mahlberg/BAB5 - Verkehrsunfall
Mahlberg Am Dienstagmorgen, kurz nach 02:30 Uhr kam es auf der A5 zwischen dem Rasthof Mahlberg-Ost und der Anschlussstelle Lahr zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fußgänger tödliche Verletzungen davontrug. Details zum Unfallgeschehen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Autobahn in Richtung Karlsruhe ist aktuell (Stand 05:30 Uhr) für die Unfallaufnahme noch gesperrt. Die Behinderungen hielten sich bis zum Einsetzten des Berufsverkehrs in den Morgenstunden zunächst in Grenzen. /ADR
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