POL-RT: Pressmeldung; Nachtragsmeldung zu Pressemitteilung vom 26.12.2014; Verkehrsunfälle, Zeugenaufruf
Reutlingen (ots)
Esslingen (ES): Wer hatte Rotlicht an der Lichtzeichenanlage? Zeugenaufruf!
Der 78-jährige Fahrer eines Toyota Geländefahrzeugs fuhr am 2. Weihnachtsfeiertag, gegen 11.00 Uhr, auf der Hirschlandstraße in Richtung Schorndorfer Straße. An der Kreuzung mit der Georg-Deuschle-Straße fuhr aus Sicht des Toyota Fahrers von rechts der 47-jährige Lenker eines mit vier Personen besetzten Pkw BMW in den Kreuzungsbereich ein, wo es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge kam. Bei dem Unfall wurden zwei auf dem Rücksitz des BMW sitzende Mitfahrer leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf 7000 Euro. Die an der Kreuzung angebrachte Lichtzeichenanlage war zum Unfallzeitpunkt in Betrieb. Da seitens der Beteiligten unterschiedliche Angaben zur Ampelschaltung gemacht wurden, sucht das Polizeirevier Esslingen unter Telefonnummer 0711/39900 Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können.
Kirchheim/Teck (ES): Auf der Flucht ertappt
Ein 18-jähriger BMW-Fahrer aus Weilheim/Teck fuhr am Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertags, gegen 04.30 Uhr, auf der Dettinger Straße in Richtung Stadtmitte. An der Kreuzung mit der Schöllkopfstraße wollte er nach links in diese einfahren. Auf Grund nicht angepasster Geschwindigkeit kam er ins Schleudern und nach links von der Fahrbahn ab, wo er gegen einen Ampelmasten prallte. Nach dem Unfallgeschehen schoben der Fahrer und sein 18-jähriger Beifahrer das beschädigte Fahrzeug auf den daneben befindlichen Parkplatz eines Lebensmittelmarktes und verständigten einen Kumpel, welcher das Fahrzeug abschleppte. Bei diesem Abschleppvorgang wurden sie von einem auf dem Weg in den Dienst befindlichen Polizeibeamten des Polizeireviers Kirchheim/Teck festgestellt. Bei dem Unfallgeschehen wurde glücklicherweise niemand verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf 5000 Euro. Die beiden jungen Männer erwartet nun ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, welche auch entscheidet, wie lange der BMW-Fahrer sich noch des Besitzes seines noch nicht allzu lang erworbenen Führerscheins erfreuen darf.
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