POL-RT: Tödlicher Verkehrsunfall im Industriegebiet Betzingen - Polizei hat unfallflüchtigen LKW-Fahrer ermittelt
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Reutlingen. Nach dem tragischen Verkehrsunfall am Dienstagmorgen in der Betzinger Markwiesenstraße, bei dem ein 43-Jähriger Radfahrer von einem LKW überrollt und tödlich verletzt wurde, konnte die Verkehrspolizei nach intensiven Ermittlungen jetzt den gesuchten Flucht-LKW und den Fahrer ausfindig machen.
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 24.11.2015 (16.21 Uhr) berichtet, war ein zunächst unbekannter LKW-Fahrer am Dienstag, gegen 10.30 Uhr, von der Justus-von-Liebig-Straße nach rechts in die Markwiesenstraße eingebogen, ohne auf die Vorfahrt eines von der Ferdinand-Lassalle-Straße kommenden und in Richtung Ernst-Abbe-Straße fahrenden Radfahrers zu achten. Im weiteren Verlauf geriet der Radler zu Fall, rutschte auf den Gegenfahrstreifen und wurde dort vom Anhänger eines entgegenkommenden LKW-Zuges überrollt. Der aus der Justus-von Liebig-Straße ausfahrende und den Unfall verursachende LKW setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort. Ob ein Kontakt zwischen dem Radfahrer und LKW stattgefunden hatte, war zunächst nicht bekannt.
Im Zuge der umfangreichen Fahndungs- und Überprüfungsmaßnahmen der im Industriegebiet ansässigen Firmen hat die Polizei am Mittwochabend im Kusterdinger Industriegebiet einen LKW festgestellt, der im Bereich der linken Fahrzeugseite entsprechende Kontaktspuren aufwies, die mit dem Unfallhergang in Einklang zu bringen waren. Der LKW wurde daraufhin auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Tübingen beschlagnahmt und von einem Sachverständigen begutachtet. Nach vorläufigem Untersuchungsergebnis konnten die Spuren am LKW dem Radfahrer bzw. seinem Fahrrad zugeordnet werden. Auch die weiteren Auswertungen unterstützen dieses vorläufige Untersuchungsergebnis.
Als zum Unfallzeitpunkt verantwortlicher Fahrer konnte ein 45-jähriger Mann ermittelt werden. Er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen. In seiner Vernehmung äußerte er sich nicht zum Unfallgeschehen und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Beschlagnahme seines Führerscheines wieder auf freien Fuß gesetzt. Weitere Ermittlungen sind noch im Gange. (jh)
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