POL-RT: Rauschgiftdealer in Haft (Rottenburg)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Rottenburg (TÜ):
Wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 25-jährigen Mann und seine 17-jährige Freundin aus Rottenburg. Der polizeibekannte und einschlägig vorbestrafte 25-jährige Rottenburger befindet sich mittlerweile in Haft.
Am 13. Juni war das Paar in Rottenburg kontrolliert worden. Nachdem bei der 17-Jährigen drei verkaufsfertig verpackte Portionen Marihuana gefunden worden waren, wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Wohnungen der beiden erwirkt. Bei den, noch am gleichen Abend, durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen erhärtete sich der Verdacht des illegalen Rauschgifthandels. In der Wohnung des Mannes fanden und beschlagnahmten die Ermittler mehrere hundert Gramm Marihuana, mehrere hundert Ecstasy-Tabletten sowie mehrere Gramm Kokain und Amphetamine. In der Wohnung der 17-Jährigen konnten mehrere weitere bereits verkaufsfertig verpackte Portionen Marihuana sowie weiteres Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt werden.
Beide wurden vorübergehend festgenommen und nach der Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der 25-Jährige das Betäubungsmittel an seine noch minderjährige Freundin nicht nur verabreicht, sondern sie auch in den Verkauf des Rauschgifts eingebunden hatte.
Der 25-Jährige, der bereits wegen illegalen Rauschgifthandels in Haft war und derzeit noch eine Bewährungsfrist offen hatte, wurde daher am Donnerstag vorläufig festgenommen und noch am gleichen Tag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (cw)
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