POL-RT: Nach versuchtem Wohnungseinbruch festgenommen
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Esslingen (ES):
Nach dem Versuch, in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Martinstraße einzubrechen, sind am Freitagmorgen, gegen 10 Uhr, ein 43-Jähriger und seine 30-jährige Komplizin festgenommen worden.
Beide wurden von der 17-jährigen Tochter des Wohnungsinhabers dabei überrascht, wie sich an der Wohnungstüre zu schaffen machten und versuchten, diese aufzuhebeln. Der 43-jährige schlug der jungen Frau daraufhin ins Gesicht. Die Beiden flüchteten in Richtung Bahnhof, als der 49-jährige Vater ihr zu Hilfe eilte. Dieser nahm sofort die Verfolgung auf. Die Komplizin konnte von Passanten, die auf die Verfolgung aufmerksam wurden, im Bereich des Bahnhofs festgehalten und der Polizei übergeben werden. Der 43-Jährige, der auf der Flucht mehrfach den Wohnungsinhaber bedrohte, wurde im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung kurz darauf von einer Polizeistreife im Bereich eines Schnellrestaurants festgenommen. Auch sein Einbruchswerkzeug, das er auf seiner Flucht weggeworfen hatte, wurde aufgefunden und sichergestellt. Der 43-Jährige, ein einschlägig polizeibekannter und vorbestrafter Wohnsitzloser, wurde nach seiner Festnahme einem Arzt vorgestellt, da er gesundheitliche Probleme vorgab. Diese waren, wie sich nach der Untersuchung herausstellte, lediglich vorgetäuscht. Eine kleinere Verletzung die er sich auf der Flucht zuzog, wurde ambulant versorgt.
Seine Komplizin, eine 30-jährige Stuttgarterin wurde nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der 43-Jährige wurde noch am Freitagnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ermittlungsgruppe Wohnungseinbrüche der Kriminalpolizei geht derzeit Hinweisen nach, nach denen die Beiden für weitere Einbrüche verantwortlich sein könnten. (cw)
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