POL-RT: 13-Jähriger nach Rauschgiftkonsum gestorben (Münsingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Münsingen (RT): Ein 13-Jähriger ist in der Nacht zum Montag in einer Tübinger Klinik vermutlich nach vorangegangenem Drogenkonsum gestorben. Der Junge war am Sonntagabend, gegen 21.30 Uhr, in Münsingen im Beisein von zwei Jugendlichen kollabiert. Die Freunde hatten die Rettungskräfte alarmiert, die den 13-Jährigen nach notärztlicher Erstversorgung in ein Krankenhaus einlieferten. In der Folgezeit verschlechterte sich sein Zustand derart, dass sein Leben nicht gerettet werden konnte und er wenige Stunden später starb. Zur Klärung der genauen Todesursache wurde für den Dienstagnachmittag eine Obduktion des verstorbenen Kindes anberaumt.
Aufgrund der Feststellungen der Ärzte ergab sich schnell der Verdacht, dass der 13-Jährige an den Folgen einer Ecstasyintoxikation verstorben sein könnte. Auch hatte einer der Begleiter des Jungen den Rettungskräften einen entsprechenden Hinweis gegeben, wonach der Junge offenbar wissentlich eine Ecstasy-Tablette eingenommen haben dürfte. Nach umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen und einer Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei im Umfeld des 13-Jährigen gelang es nicht nur, den Ablauf des Abends weitgehend zu rekonstruieren, sondern auch einen 15-jährigen Jugendlichen aus Münsingen als denjenigen zu identifizieren, der dem 13-Jährigen die Tablette übergeben haben soll.
Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts eines Verbrechens nach § 30 (1) Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes ermittelt. Dieser Tatbestand greift dann, wenn derjenige, der die Drogen an einen anderen abgibt, dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht. Die Polizei geht Verdachtsmomenten nach, wonach der 15-Jährige die Tablette, ohne selbst die Inhaltsstoffe und den Wirkstoffgehalt zu kennen, im Darknet erworben haben könnte.
Bei den bisherigen Ermittlungen und der auf richterlichen Beschluss am Dienstag durchgeführten Durchsuchung ergaben sich zwar keine konkreten Anhaltspunkte, dass der die Vorwürfe bisher zurückweisende Verdächtige noch weitere derartige Tabletten an andere Personen abgab. Dennoch warnt die Polizei an dieser Stelle eindringlich nicht nur generell vor der Einnahme von Ecstasy und Drogen aller Art, sondern ganz besonders vor dem Konsum von irgendwelchen, aus dem Darknet bezogenen Substanzen.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern weiter an. (ak)
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