POL-RT: Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr - Schwerpunktkontrollen auch in den Landkreisen Reutlingen, Esslingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis
Reutlingen (ots)
Landkreise Reutlingen, Esslingen, Tübingen, Zollernalbkreis:
Nach Einschätzung der Experten ist gerade das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus - insbesondere dort, wo das Abstand halten evtl. zu kurz kommt. Und gerade vor dem Hintergrund der wieder ansteigenden Zahlen an Covid-19-Neuinfektionen sollte die seit dem 27. April 2020 in Baden-Württemberg für bestimmte Bereiche geltende Maskenpflicht sehr ernst genommen werden. Die aktuell zu beobachtende und zunehmende Nachlässigkeit im Umgang mit dem Abstandsgebot und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung veranlasste das Innenministerium Baden-Württemberg, die regionalen Polizeipräsidien zu beauftragen, dies im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gezielt zu überwachen. Insbesondere in Bussen und Bahnen sowie an den entsprechenden Wartebereichen kommen sich Menschen zwangsläufig sehr nahe. Deshalb ist gerade dort die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln unerlässlich zum Schutz für uns alle.
Das Polizeipräsidium Reutlingen führt nun in enger Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden und den regionalen Verkehrsbetrieben ab dem 16. September 2020 im gesamten Zuständigkeitsbereich der vier Landkreise mehrere gezielte Schwerpunktkontrollen im ÖPNV durch. Unser Ziel: die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wieder verstärkt in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken! Gleichzeitig soll es die Arbeit der Menschen unterstützen, die offenbar immer wieder mit Maskenverweigerern konfrontiert sind und in Einzelfällen, auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen, sogar schon körperlich angegriffen wurden - wie bspw. Busfahrer und Kontrolleure.
Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Gleichwohl werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Augenmaß dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Wer sich jedoch unbelehrbar zeigt, der muss mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Denn die Vorgaben sind zwingend erforderlich, um letztlich Menschenleben zu schützen. Wer die Infektionsschutzregeln einhält und eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, der leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das Virus. Das Polizeipräsidium Reutlingen appelliert daher an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Wer Maske trägt, zeigt Verantwortung! (mr)
Rückfragen bitte an:
Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Reutlingen, übermittelt durch news aktuell