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POL-S: Angriffe auf Polizeibeamte und Ladengeschäfte in der Innenstadt - Hintergründe zu den Ermittlungen der Tatverdächtigen

Stuttgart (ots)

Nach den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt am Wochenende vom 20.06.2020 und 21.06.2020 hat die Kriminalpolizei im Zuge ihrer Ermittlungen derzeit 39 Tatverdächtige identifiziert. Die hierfür eingerichtete Ermittlungsgruppe Eckensee erwirkte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen 20 Verdächtige einen Haftbefehl, davon 14 in Vollzug. Die Kriminalbeamten ermitteln auch weiterhin auf Hochtouren. Dies betrifft zum einen die Identifizierung weiterer Täter, zum anderen auch die umfassende Feststellung der Lebens- und Familienverhältnisse der bereits bekannten Tatverdächtigen. Deshalb wird in einzelnen Fällen die Nationalität der Eltern, und nur der Eltern, von Tatverdächtigen durch Anfragen beim Standesamt erhoben, um zu klären, ob ein Migrationshintergrund gegeben ist. Dieser liegt nach dem Statistischen Bundesamt dann vor, wenn es sich bei einem Elternteil um einen Nichtdeutschen handelt beziehungsweise wenn der Verdächtige selbst mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit geboren wurde. Diese Ermittlungshandlung wird in der aktuellen Mediendarstellung als "Stammbaumforschung" wiedergegeben. Dies ist nicht korrekt. Wie bereits am Donnerstagabend (09.07.2020) Polizeipräsident Franz Lutz in einer Stuttgarter Gemeinderatssitzung erläutert hatte, bedarf es für eine strafrechtliche Aufarbeitung und eine mögliche spätere justizielle Sanktionierung die Einbeziehung aller persönlichen Umstände der Tatverdächtigen. Weiter handelt es sich bei dem überwiegenden Anteil der identifizierten Personen um Jugendliche und Heranwachsende. Insbesondere bei dieser Altersgruppe stehen Präventionsmaßnahmen im Vordergrund. Um eine erfolgreiche Präventionsarbeit auch längerfristig gewährleisten zu können, bedarf es maßgeschneiderter Konzepte, welche die persönlichen Lebensumstände, wie auch einen potenziellen Migrationshintergrund, miteinbeziehen. Um diese Ziele zu erreichen, werden, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, in Einzelfällen entsprechende Anfragen bei den Standesämtern gestellt.

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