POL-S: Erneut mehrere Tausend Euro durch kombinierte Betrugsmasche erbeutet
Stuttgart-West (ots)
Unbekannte haben am Montag (22.11.2021) mit einer kombinierten Betrugsmasche aus Schockanruf und falschen Polizeibeamten bei einer 73 Jahre alten Frau aus Stuttgart-Vogelsang Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro erbeutet. Eine angebliche Staatsanwältin rief die an der Bebelstraße wohnhafte 73-Jährige gegen 11.45 Uhr an und gab vor, dass deren Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Um einer Haftstrafe aus dem Weg zu gehen, forderte die falsche Staatsanwältin von ihr eine Kaution in fünfstelliger Höhe. Die Seniorin gab an, nicht die volle Summe zu besitzen, ging aber dennoch auf die Forderung ein und hob einen Teil der Summe bei ihrer Bank ab. Anschließend übergab sie gegen 14.15 Uhr einem Kurier, der sich als falscher Polizeibeamter ausgab, das Bargeld im Wert von mehreren Zehntausend Euro. Der Betrug fiel auf, als die 73-Jährige ihren Sohn anrief. Der Abholer soll zirka 30 Jahre alt und 160 Zentimeter groß sein sowie eine schlanke Statur und einen dunklen Teint haben. Er soll eine grüne Jacke mit der Aufschrift Polizei sowie eine dunkle Hose getragen haben. Inwiefern es sich gegebenenfalls um eine echte Polizeiuniform gehandelt hat, ist nicht bekannt. Zeugen und mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 zu wenden.
Aus diesen Gründen rät die Polizei:
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
- Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
- Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
- Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Bekannten, denen Sie vertrauen. Kontaktieren Sie den Angehörigen, um den es geht, einfach selber und erkundigen Sie sich nach dessen Befinden.
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