POL-UL: (UL) Langenau - Versichert aber berauscht
Die Polizei stoppte am Mittwoch einen Mofafahrer in Langenau.
Ulm (ots)
Eine Polizeistreife sah gegen 23.30 Uhr ein Mofa in der Angertorstraße. Am Mofa war ein blaues Versicherungskennzeichen aus 2018 angebracht. Die Beamten kontrollierten den Fahrer. Er war im Besitz eines aktuellen Versicherungskennzeichens. Die grüne Tafel hatte er aber noch nicht angebracht. Die Beamten rochen bei dem 66-Jährigen Alkohol. Ein Test bestätigte, dass er zu viel davon getrunken hatte. Die Fahrt war beendet. Ihn erwartet eine Anzeige.
Hinweis ihrer Polizei: Wer unter Alkohol- und Drogeneinfluss fährt, beeinträchtigt die Sicherheit des Straßenverkehrs. Die Wahrnehmung und Aufmerksamkeit sind eingeschränkt. Dadurch erhöht sich die Gefahr, einen Unfall zu verursachen extrem. Bei vielen schweren Verkehrsunfällen sind Alkohol und Drogen im Spiel. Die Polizei führt deswegen intensiv Verkehrskontrollen durch.
Das neue Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Deshalb sollten sich Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig um die Erneuerung der Versicherung kümmern und sich das aktuelle Schild besorgen.
Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient dabei das sogenannte Versicherungskennzeichen. Das muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und zum 1. März gewechselt werden.
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
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