POL-UL: (GP) Rechberghausen - Vorfahrt missachtet
Hoher Sachschaden und eine leicht verletzte Person sind das Ergebnis eines Unfalls am Sonntag bei Rechberghausen.
Ulm (ots)
Gegen 19.45 Uhr fuhr eine 57-Jährige von Adelberg in Richtung Wäschenbeuren. Auf der B297 fuhr ein 50-Jähriger von Wäschebeuren in Richtung Rechberghausen. Er hatte Vorfahrt. An der Kreuzung bog die BMW Fahrerin nach links ab. Hierbei übersah sie den von links kommenden Ford. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der Ford-Fahrer wurde leicht verletzt. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Die Autos waren nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 20.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
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