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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (HDH) Giengen - Doppel Pech gehabt
Ein nicht ordnungsgemäß getragener Kraftfahrzeughelm brachte am Montag in Giengen Weiteres zu Tage.

Ulm (ots)

Gegen 16 Uhr fuhr ein 21-Jährige in der Straße "Bleiche". Er war mit einem Kleinkraft Roller unterwegs. Eine Polizeistreife sah den jungen Mann. Die Beamten sahen, dass der Fahrer seinen Helm nicht ordnungsgemäß verschlossen hatte. Sie stoppten den Roller. Bei der Kontrolle konnte der Fahrer keinen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass er gar keinen Führerschein hatte. Somit war die Fahrt beendet und der 21-Jährige sieht einer Anzeige entgegen.

KLUGE KÖPFE SCHÜTZEN SICH. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein guter Motorradhelm nützt und schützt nur dann, wenn er auch richtig getragen wird.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de.

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Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
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