POL-UL: (BC) Dürnau - Vorfahrt missachtet
Zwei leicht Verletzte sind die Bilanz eines Unfalles am Montag in Dürnau.
Ulm (ots)
Gegen 15 Uhr war ein Audi in der Hirtengasse unterwegs. Die 56-Jährige am Steuer bog an der Einmündung nach links in die Braunenweilerstraße ab. Dort fuhr bereits ein Peugeot. Der kam von rechts und hatte Vorfahrt. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Im Peugeot wurden die 52-jährige Fahrerin und ihre 83-jährige Beifahrerin leicht verletzt. Rettungskräfte versorgten beide an der Unfallstelle. Beide Fahrzeuge waren anschließend noch fahrbereit. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 4.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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