POL-UL: (BC, GP, HDH, UL) Region - Berauscht unterwegs, auch mit motorisiertem Tretroller
Mehrere Berauschte zog die Polizei am Sonntag und am Montag in der Region aus dem Verkehr.
Ulm (ots)
Gegen 22 Uhr stoppten die Beamten in Bad Buchau einen VW. Bei dem 22-jährigen Fahrer hatten sie den Verdacht, dass er sich unter der Einwirkung von Drogen ans Steuer gesetzt hatte. Ein Test bestätigte den Verdacht, weshalb der Mann eine Blutprobe abgeben musste. Auch in Bad Buchau hatten Polizisten den Verdacht, dass sich ein Fahrer unter der Einwirkung von Drogen ans Steuer gesetzt hatte. Bei dem ebenfalls 22-Jährigen fand die Polizei zudem eine Kleinmenge Marihuana. Auch dieser Fahrer musste eine Blutprobe abgeben und das Auto stehen lassen. Gleich zweimal betrunken war ein Mann in Dürnau unterwegs. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei soll er gegen 18.30 Uhr mit einem Tretroller mit Verbrennungsmotor gestürzt sein. Eine notärztliche Behandlung habe der Mann abgelehnt. Stattdessen sei er mit einem Auto davon gefahren. Die Polizei suchte ihn und fand ihn kurz darauf auf einem Parkplatz im Von-Degenfeld-Weg. Dort sei er neben dem Fahrzeug auf dem Boden gelegen. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht, dass er mutmaßlich mit zu viel Alkohol am Steuer gefahren ist. Deswegen musste der Mann eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Auch zu viel Alkohol intus hatte ein Lada-Fahrer in Herbrechtingen-Bolheim. Den stoppte die Polizei gegen 22.45 Uhr in der Herbrechtinger Straße. Im Alb-Donau-Kreis und in Ulm zog die Polizei drei berauschte Fahrer aus dem Verkehr. Am Montag, gegen 00.30 Uhr, einen 44-Jährigen in Dornstadt. Am Sonntag, gegen 21.30 Uhr, einen Audi-Fahrer in Hüttisheim und bereits gegen 6.45 Uhr in der Blaubeurer Straße in Ulm einen VW-Fahrer.
Hinweis: Im Straßenverkehr wird der "berauschte" Fahrer zur Gefahr für sich und seine Mitmenschen. Zum Eigenschutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!
Für motorisierte Tretroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Ab 0,5 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit. (Regelbußgeld 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg). Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Eine Straftat ist in der Regel auch verwirklicht, wenn der Roller mit 0,3 Promille gefahren wird und sich beim Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt in der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
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Holger Fink, Pressestelle, Telefon: 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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