POL-UL: (GP) Dürnau/Göppingen - Sprayer auf der Flucht gestellt
Gegen zwei junge Männer ermittelt die Polizei seit Sonntag wegen Schmierereien.
Ulm (ots)
Zeugen hatten gegen 17 Uhr zwei Burschen beobachtet, die an einem Gebäude an der Pappelallee die Fassade besprühten. Die Zeugen verständigten sofort die Polizei. Dank dessen und einer guten Beschreibung der Männer nahm die Polizei kurz darauf in der Friedrichstraße zwei Burschen fest. Die 20 und 23 Jahre alten Männer hatten Spraydosen dabei, Farbe klebte an ihrer Haut. Die Burschen sehen jetzt einer Strafanzeige entgegen. Wie hoch der Sachschaden ist, den die Verdächtigen verursacht haben sollen, steht bislang nicht fest.
Ob die Beiden auch für einen Schaden in Dürnau verantwortlich sind, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Dort wurde in der Nacht zum Sonntag an der Gammelshauser Straße ein Blitzer beschädigt. Unbekannte hatten ihn mit Farbe beschmiert.
Tipps der Polizei:
Vollgeschmierte Hauswände, Straßenschilder und Zugwaggons: ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Auf rund 200 Millionen Euro summieren sich alljährlich die durch illegale Graffiti verursachten Kosten, so das Ergebnis einer Studie des Deutschen Städtetags. Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren. Fakt ist:
- illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen, - der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und wird strafrechtlich verfolgt.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.
Tipps für Eltern
Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen:
- ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internetseiten, - ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen, - mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann sollten Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit ihm führen.
Wichtige Inhalte dieses Gesprächs sind:
- Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat. - Es entstehen Schadensersatzansprüche. - Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen betritt, begibt sich in Lebensgefahr.
Tipps für Geschädigte
Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde. Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:
- sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren, - sich nicht in Gefahr begeben und - umgehend Anzeige erstatten.
Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.
Doch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren:
- Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern. - Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab. - Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein ungünstiger Untergrund für Graffiti.
Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien.
Bitte beachten Sie auch: Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.
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