POL-UL: (BC) Mietingen - Wild unterwegs
Leichte Verletzungen zog sich eine Autofahrerin am Montag bei einem Unfall bei Mietingen zu.
Ulm (ots)
Gegen 6.15 Uhr war eine Autofahrerin zwischen Baltringen und Mietingen unterwegs. Weil ein Hase die Fahrbahn überquerte, lenkte die 21-Jährige nach rechts. Dabei kam sie von der Straße ab. Sie steuerte dagegen. Dabei schleuderte ihr Pkw, und fuhr in den Graben. Dort blieb der Opel stehen. Die Frau trug bei dem Unfall leichte Verletzungen davon. Ein Rettungswagen brachte sie in eine Klinik. Ihr Pkw war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper barg ihn. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 8.000 Euro.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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