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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Ulm - Blitzer beschädigt
Mit Farbe besprühten Unbekannte in den vergangenen Tagen einen Blitzer in Ulm.

Ulm (ots)

Am Sonntagnachmittag bemerkte eine Polizeistreife einen besprühten Blitzer in der Karlstraße. Derzeit ist noch unklar, wie lange die Tat schon zurück liegt und wie hoch der Schaden ist. Die Täter benutzten ein lilafarbenes Spray. Zeugenhinweise bitte unter der Telefon-Nr. 0731/1880 an die Polizei.

Tipps der Polizei: Vollgeschmierte Hauswände, Straßenschilder und Zugwaggons: ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Auf rund 200 Millionen Euro summieren sich alljährlich die durch illegale Graffiti verursachten Kosten, so das Ergebnis einer Studie des Deutschen Städtetags. Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren. Fakt ist:

   - illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
   - der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und wird

strafrechtlich verfolgt. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

   Tipps für Eltern: Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene 
gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen:
   - ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und 
     entsprechenden Internetseiten,
   - ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen,
   - mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und 
     Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. Wenn Sie vermuten, dass 
     Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann sollten Sie zunächst ein 
     klärendes Gespräch mit ihm führen. Wichtige Inhalte dieses 
     Gesprächs sind:
   - Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat.
   - Es entstehen Schadensersatzansprüche.
   - Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen 
     betritt, begibt sich in Lebensgefahr.

Tipps für Geschädigte: Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde. Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:

   - sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren,
   - sich nicht in Gefahr begeben und
   - umgehend Anzeige erstatten.

Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht. Doch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren:

   - Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame

Nachbarn schützen auch vor Sprayern.

   - Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab.
   - Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein

ungünstiger Untergrund für Graffiti. Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien. Bitte beachten Sie auch: Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.

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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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