POL-UL: (BC) Ertingen - Beim Abbiegen Gegenverkehr übersehen
Ein Leichtverletzter und hoher Sachschaden sind die Bilanz eines Unfalls am Dienstag bei Ertingen.
Ulm (ots)
Gegen 11 Uhr war ein Mercedes Kleintransporter auf der B311 in Richtung Herbertingen unterwegs. Bei Ertingen wollte der Fahrer nach links in die Herbertinger Straße abbiegen und hielt an. Beim Losfahren übersah der 35-Jährige einen entgegenkommenden VW-Fahrer. Die Fahrzeuge stießen frontal zusammen. Dabei erlitt der 71-jährige Fahrer des VW leichte Verletzungen. Der 35-Jährige blieb unverletzt. Beide Fahrzeuge wurden so schwer beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Die Polizei aus Riedlingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Den Sachschaden schätzt sie auf 22.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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