POL-UL: (GP) Geislingen - Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Geislingen und des Polizeipräsidiums Ulm: Jugendlicher am Dienstag mit Betäubungsmitteln erwischt.
Ulm (ots)
Die Polizei überprüfte die Einhaltung der Corona-Regeln im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang kontrollierte eine Polizeistreife gegen 17 Uhr in der Fabrikstraße zwei Männer im Alter von 17 und 18 Jahren. Der Jugendliche hatte eine Kleinmenge Marihuana dabei. Der 18-Jährige widersetzte sich bei der Kontrolle und beleidigte die Polizisten. Hierbei wurde ein Polizist leicht verletzt. Beiden Männern wurden hierauf Platzverweise erteilt. Kurze Zeit später konnte der 17-Jährige in einem Jugendhaus festgestellt werden, das in dem Bereich lag, für den er den Platzverweis erhalten hatte. Er wurde dort in Gewahrsam genommen und seiner Mutter überstellt. Hierbei stellten die Beamten im Eingangsbereich des Jugendhauses Marihuanageruch fest. Bei einer Durchsuchung des Gebäudes sowie des Eingangsbereichs, bei der auch Polizeihundeführer im Einsatz waren, stellten die Beamten weitere Kleinmengen an Drogen sicher. Neben des Verdachts, dass im Jugendhaus Drogen konsumiert wurden, bestand auch der Verdacht, dass wegen der hohen Anzahl an Menschen die Corona-Regeln nicht eingehalten werden konnten. Beide Verdachtsfälle bekräftigten sich bei einer Durchsuchung nicht, jedoch wurden im Gebäude und auf dem Areal zwei Kleinmengen Drogen gefunden, die versteckt waren. Deshalb erhielten alle zwölf Anwesenden Platzverweise, denen sie teilweise nur unter Protest nachkamen. Der Oberbürgermeister der Stadt Geislingen, Frank Dehmer kam vor Ort und hatte wegen der Vorfälle entschieden, das Jugendhaus zunächst einmal sofort zu schließen. Das Jugendhaus wird heute wieder geöffnet. Allerdings wird Dehmer am morgigen Donnerstag im Jugendhaus ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung und den Jugendlichen, die an dem Abend mit dabei waren, führen. Ziel dabei ist es den Jugendlichen noch einmal unmissverständlich aufzuzeigen, welche Regeln im Jugendhaus gelten und welche Konsequenzen Verstöße gegen diese Regeln haben.
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