POL-UL: (BC) Bad Buchau, Eberhardzell, Uttenweiler - Rehe queren die Straße
Drei Wildunfälle ereigneten sich zwischen Donnerstag und Freitag in der Region.
Ulm (ots)
Gegen 00.45 Uhr fuhr ein Autofahrer von Oggelshausen in Richtung Bad Buchau. Auf der Strecke kreuzte ein Rehbock die Straße. Der Tier wurde vom Auto erfasst und getötet. Der Sachschaden beträgt rund 1.000 Euro.
Am Freitagmorgen kollidierte gegen 6.30 Uhr der Fahrer eines Kleintransporters auf der B30 bei Oberessendorf mit einem Reh. Der Schaden am Fahrzeug beträgt hier rund 4.000 Euro.
Auch zwischen Ruppertshofen und Sauggart erfasste gegen 23 Uhr ein Autofahrer ein Reh. Das Tier sprang danach weiter, weshalb die Polizei einen Jagdpächter verständigte, der nach dem Reh suchte. An dem Auto entstand ein Schaden von etwa 1.500 Euro.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für Nachfolgende gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn Vorausfahrende müssen vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg sollte langsam weitergefahren werden, denn Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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