POL-UL: (BC)(GP)(HDH)(UL) Region - Berauscht unterwegs
Mehrere Fahrer zog die Polizei am Donnerstag und am Freitag in der Region aus dem Verkehr.
Ulm (ots)
(BC) In Bad Schussenried kontrollierte die Polizei am Donnerstag gegen 21.20 Uhr einen 37-Jährigen. Der Mann war mit einem Skoda in der Wilhelm-Schussen-Straße unterwegs. Dabei bemerkten die Beamten schnell, dass er offensichtlich zu viel Alkohol getrunken hatte. Ein Test bestätigte, dass er deutlich zu viel intus hatte. Er musste deshalb eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben.
(GP) Auch am Donnerstag hatte gegen 21.45 Uhr ein 34-Jähriger in Geislingen zu viel Alkohol am Steuer. Der BMW-Fahrer musste seinen Führerschein ebenfalls an Ort und Stelle abgeben. Am Freitagmorgen stoppte die Polizei in Rechberghausen eine 19-Jährige. Auch sie stand deutlich unter der Einwirkung von Alkohol, was ein Test bestätigte. Ihren Führerschein behielten die Beamten gleich ein. Mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot muss ein 30-Jähriger rechnen. Den Mann stoppte die Polizei am frühen Freitag in Ebersbach. Dort war er gegen 2.30 Uhr mit einem Opel unterwegs.
(HDH) Am Freitagmorgen stoppte eine Polizeistreife in Heidenheim eine 48-Jährige. Sie war den Beamten wegen ihrer auffälligen Fahrweise aufgefallen. Ein Test bestätigte, dass auch sie deutlich zu viel Alkohol intus hatte. Sie muss jetzt eine Weile auf ihren Führerschein verzichten.
(UL) In Ulm war am Freitag ein 63-Jähriger viel zu schnell im Egginger Weg unterwegs. Laut Tacho des Streifenwagens fuhr der Mann mit rund 90 Stundenkilometern und teilweise in Schlangenlinien. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass er alkoholisiert war. Mutmaßlich unter Drogen stand am Freitagmorgen in Ulm ein 22-Jähriger. Die Polizei stoppte den Mann in der Blaubeurer Straße. Ein Schnelltest verlief bei ihm positiv. Er musste eine Blutprobe abgeben. Auch am Neujahrsmorgen kontrollierte eine Polizeistreife bei Aichen einen Autofahrer. Anhand von Spuren im Schnee war der zuvor gegen einen Bordstein geraten. Der 20-Jährige musste seinen Führerschein abgeben, weil er zu viel Alkohol konsumiert hatte.
Hinweise der Polizei zu den Promillegrenzen: - 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. - Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. - Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. - Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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