POL-UL: (BC) Biberach - Nicht rückwärts geschaut
Beim Rückwärtsfahren kam es am Donnerstag in Biberach zu einem Unfall.
Ulm (ots)
Gegen 15.45 Uhr fuhr der 79-Jährige in der Saudengasse. Er wollte einem Linienbus Platz schaffen und fuhr rückwärts. Dabei übersah er einen 28-Jährigen mit seinem VW der hinter ihm stand. Der Audi stieß gegen den VW. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro.
Hinweis der Polizei: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen", mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Je älter der Fahrer, umso mehr. Gerade der Tipp, sich einweisen zu lassen, ist eine gute Hilfe, um Unfälle zu vermeiden. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen.
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