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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (GP) Geislingen - Seniorin um Geld gebracht
Auf Betrüger fiel am Montag eine Frau aus dem Raum Geislingen herein.

Ulm (ots)

Die Seniorin hatte Montagnachmittag mehrere Anrufe erhalten. Die Anrufer versprachen ihr einen hohen Gewinn, der ihr zustehe. Zunächst aber müsse sie Gebühren bezahlen, damit der Gewinn überwiesen werden könne. Dem schenkte die betagte Frau Glauben. Sie überwies ihre Ersparnisse auf ein Konto, das die Täter ihr mitgeteilt hatten. Erst dann kamen der Seniorin Bedenken und sie meldete sich bei der Polizei. Die leitete sofort Ermittlungen ein und nahm Kontakt mit der Bank auf. So gelang es, die Überweisung im letzten Moment zu stoppen. Dadurch blieb die Seniorin vor größerem Schaden bewahrt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei nach den Betrügern dauern derzeit noch an.

Hinweis der Polizei: Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Wenn sie Opfer der Betrüger wurden:

   - Wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Polizei und erstatten 
     Sie Anzeige.
   - Je schneller Sie sich bei der Polizei melden, desto größer ist 
     die Chance, den Geldtransfer noch stoppen zu können.

Wenn auch Sie angeblich gewonnen haben:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung.
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen.
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Diese und viele weitere Tipps gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de.

++++++ 1666577

Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell

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