POL-UL: (UL) Ehingen - Reifen platzt
Bei einem Unfall am Montag bei Ehingen trug eine Autofahrerin schwere Verletzungen davon.
Ulm (ots)
Gegen 10.30 Uhr fuhr eine 20-Jährige von Munderkingen in Richtung Ehingen. Weil ein Reh über die Straße lief, wich die Autofahrerin nach rechts aus. Im Bankett platzte ein Reifen. Das Fahrzeug schleuderte, stürzte in einen Graben und kam dann in einem Acker zum Stehen. Die Lenkerin des Mazda trug bei dem Unfall schwere Verletzungen davon. Rettungskräfte brachten sie in ein Krankenhaus. Ihr Pkw war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper nahm ihn mit. Den Sachschaden an dem Auto schätzt die Polizei auf ungefähr 4.000 Euro.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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