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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (BC)(UL) Biberach/Ringingen - Rehe springen auf die Straße
Am Mittwoch und Donnerstag waren in Biberach und Ringingen Tiere an Unfällen beteiligt.

Ulm (ots)

(UL) Am Mittwoch, kurz vor 7.30 Uhr, fuhr eine 41-Jährige von Ringingen in Richtung Oberdischingen. Von links sprang ein Reh auf die Straße und stieß mit ihrem Mini Cooper zusammen. Das Tier wurde dabei getötet. Die Polizei schätzt den Sachschaden am Auto auf etwa 3.000 Euro.

(BC) Ebenfalls ein Reh kreuzte am Donnerstag, um 4.30 Uhr, die B30 bei Appendorf. Diese befuhr ein 20-Jähriger von Biberach in Richtung Ravensburg. Der Fahrer des VW erschrak wohl, wich aus und übersteuerte. Deshalb, so die ersten Ermittlungen der Polizei, überschlug er sich. Da es zu keinem Kontakt kam, blieb das Reh unversehrt. Den Sachschaden am Auto schätzt die Polizei etwa 10.000 Euro. Ein Abschlepper lud es auf. Bis etwa 6.15 Uhr blieb die Richtungsfahrbahn nach Ravensburg gesperrt.

Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

+++++++ 0110569 0117587

Jürgen Rampf / Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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