POL-UL: (BC) Biberach - Radfahrerin contra Pkw
Am Donnerstag trug eine 13-Jährige nach einem Zusammenstoß in Biberach Verletzungen davon.
Ulm (ots)
Die Radfahrerin war gegen 7 Uhr auf dem Radweg in der Riedlinger Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. Ein 71-Jähriger Opel-Fahrer fuhr in gleicher Richtung. An der Einmündung zum Laurenbühlweg / Steigmühlstraße bog der 71-Jährige nach rechts. Er beachtete die Radfahrerin nicht und stieß mit dem Mädchen zusammen. Die 13-Jährige stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte die Jugendliche vorsorglich in eine Krankenhaus. An dem Opel entstand Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro. Der Radfahrerin trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm. Dadurch konnten schwerere Verletzungen am Kopfbereich verhindert werden.
"Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten," schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Das gilt sowohl beim Abbiegen nach links als auch nach rechts. Diese doppelte Rückschaupflicht soll Verkehrsunfälle verhindern. Damit alle sicher ankommen.
Das Risiko von Stürzen kann zwar durch eigenes vorausschauendes und umsichtiges Verhalten, insbesondere bei der Teilnahme im Straßenverkehr, deutlich reduziert werden. Ganz auszuschließen ist die Unfallgefahr durch eigene oder Fehler anderer jedoch nie - wir alle machen Fehler, ob Kinder oder Erwachsene! Die dann drohenden Folgen: Schwere oder leider manchmal sogar tödliche Verletzungen können durch den richtigen Schutz verhindert oder zumindest deutlich gemindert werden. Mit der Aktion "Schütze Dein Bestes!" wirbt die Polizei mit ihren Sicherheitspartnern dafür, beim Radfahren einen Helm zu tragen.
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