POL-UL: (UL) Ulm - Über die Motorhaube geflogen
Am Donnerstag fuhr in Ulm ein Radfahrer verboten auf einem Gehweg und stieß mit einem Auto zusammen.
Ulm (ots)
Gegen 17.15 Uhr war ein 16-Jähriger mit seinem Fahrrad in der Wagnerstraße in Richtung Ehinger Tor unterwegs. Dabei fuhr er auf dem Gehweg. Das ist dort nicht erlaubt. An der Einmündung Scharnhorststraße zur Wagnerstraße wollte eine 22-Jährige mit ihrem VW nach rechts in die Wagnerstraße abbiegen. Die übersah den von links kommenden Radler. Trotz Vollbremsung prallte der Jugendliche mit dem Vorderrad gegen den Kotflügel des Autos. Er überschlug sich, fiel auf die Motorhaube des VW und kam anschließend vor dem Fahrzeug auf der Fahrbahn zum Liegen. Der 16-Jährige verletzte sich leicht. Ein Krankenwagen brachte den Verletzten in ein Krankenhaus. Die Verkehrspolizei Laupheim ermittelt nun den Unfallhergang.
Den Sachschaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf rund 1.100 Euro. Die Autofahrerin muss nun mit einer Anzeige rechnen. Auch der Radfahrer wird wegen seinem Fehlverhalten angezeigt.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.
Hinweis der Polizei: 17 Prozent der Unfälle im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm im Jahr 2021 waren auf Missachten der Vorfahrt, elf Prozent auf zu schnelles Fahren, fünf Prozent auf Fehler beim Abbiegen und vier Prozent auf Fehler beim Überholen zurückzuführen. "Die Bekämpfung dieser Unfallursachen, die allesamt auf Eile basieren, ist mühsam", sagt die Polizei. Weil sie aber oft zu schweren Folgen führen, gehe sie weiterhin intensiv gegen diese Ursachen vor. Damit alle sicher ankommen.
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